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Technische Spezifikationen Verkauf der Verkehrsschilder

Technische Spezifikationen und nĂĽtzliche Informationen


MATERIALIEN

ALUMINIUM / LEUCHTALUMINIUM / REFRAKTIVES ALUMINIUM
Weiße Platte aus Primäraluminium, Dicke 0,5 mm, Polyurethanlack RAL 9010 mit transparenter Schutzfolie auf der Rückseite.

PP-HOHLKAMMER ODER POLYPROPYLEN KOMPAKT
Extrudierte Platten aus Polypropylen-Copolymer, welche eine mechanische und thermische Widerstandsfähigkeit leisten. Vollkommene Unempfindlichkeit gegen Wasser und Feuchtigkeit; vollkommen atoxisch und geruchlos; außerordentliche Widerstandsfähigkeit gegenüber Rissen, Kratzern und mehrfacher Faltung

PETG (PLEXIGLAS) / LEUCHT-PETG
Platten aus Polykondensat-Terephtalat und saurem Kopolyesther, in durchsichtiger Farbe, mit hervorragender thermischer Widerstandsfähigkeit und mit einem niedrigen Entflammungsindex (B1). Das Material ist völlig wasser- und feuchteigkeitsunempfindlich und vollkommen atoxisch und geruchlos. Es ist wiederverwertbar und kann zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden.

KLEBEFOLIE / NACHLEUCHTENDE KLEBEFOLIE / MIT RUTSCHFESTER VORRICHTUNG / MIT LICHTBRECHUNG
Plastifizierte kalandrierte Folien aus monomerischem PVC mit einem stark haftenden sowie mit Silikonpapier gekoppeltem Acrylklebestoff. Mindesttemperatur zur Verarbeitung 10 °C.


EIGENSCHAFTEN

FĂśR INNEN- UND AUSSENBEREICHE
Sämtliche Produkte sind für auch die Außenbereiche geeignet und haben eine Wetterfestigkeit von drei Jahren unter den schlimmsten Wetterbedingungen (ausgenommen die Träger der Serie 0380 sowie die Leuchtschilder).

SYMBOLE
Die Symbole entsprechen den von den DIN-, NF-, BS-, UNI-, IMO-, VBG- und ISO-Normen.

FARBEN DER SICHERHEITSSCHILDER
Rot, blau, gelb, grĂĽn, schwarz, weiĂź, mit Bezug auf die ISO NORM 3864-4.

AUSMASSE
Toleranz der Trägerausmaße: ± 1%

STĂ„RKE
Toleranz der Trägerstärke: Aluminium ± 0,05 mm; Plastik ± 0,1 mm; Klebestoff ± 0,01 mm

LEUCHTPRODUKTE
Die Leuchtprodukte (sowohl aus Klebstoff, Kunststoff als auch aus Aluminium) entsprechen der DIN-Norm 67510.

LICHTBRECHENDE PRODUKTE Retroreflektierender Film, Klasse 1 (7 Jahre) sowie Klasse 2, hohe Intensität (10 Jahre).


TRĂ„GER UND RAHMEN VON WĂ„NDEN UND DECKEN

Die Schilder aus Plexiglas werden komplett mit Trägern geliefert.
Die Träger und Rahmen für Schilder aus Aluminium sind aus weißlackiertem Eisen hergestellt.
Sämtliche Träger werden einzeln verpackt und sind mit je 4 Schrauben und 4 Dübeln für die Montage versehen.

Trägerarten:

Zweiseitiger Nasenträger: rechteckig oder quadratisch
Zweiseitiger Fahnenträger: rechteckig und horizontal, rechteckig und vertikal, quadratisch; zur Wand- und Deckenanwendung
Rahmen: rechteckig und horizontal, rechteckig und vertikal, quadratisch


INSTALLATION

Die Installation der Schilder aus Plexiglas sowie der Träger und Rahmen für Schilder aus Aluminium ist sehr einfach. Um zu sehen, wie sie funktioniert: Klicken Sie hier


VERPACKUNG

Die Schilder werden einzeln verpackt und mit Strichcode versehen.
Sämtliche Träger werden einzeln verpackt und sind mit je 4 Schrauben und 4 Dübeln für die Montage versehen.


BERECHNUNG DES LESEABSTANDS

ASR A 1.3 (Februar 2013), Paragraph 5.1, Punkt 9: „Bei der Auswahl von Sicherheitszeichen ist der Zusammenhang zwischen Erkennungsweite und Größe der Sicherheitszeichen bzw. Schriftzeichen zu berücksichtigen (Tabelle 3)“.




Pixlemon lehnt jegliche Verantwortung für direkte oder indirekte Schäden an Personen oder Sachen wegen falscher Anwendung und/oder Installation ab.


WAS DAS GESETZ VORSCHREIBT:

Unsere Schilder entsprechen den gĂĽltigen gesetzlichen Vorschriften.


Symbole
Entsprechend den DIN-, NF-, BS-, UNI-, IMO-, VBG-, ISO-Normen

Farben der Sicherheitsschilder
ISO NORM 3864-4

Lumineszenz
DIN-Norm 67510

Berechnung des Leseabstands
ASR A 1.3

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
BGV A8 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
BGV A3 - UnfallverhĂĽtungsvorschrift fĂĽr elektrische Anlagen und Betriebsmittel
ASR A 1.3 - Techn. Regeln für Arbeitsstätten: Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung
ASR A1.5/1,2 - Techn. Regeln für Arbeitsstätten: Fußböden
ASR A1.8 - Verkehrswege
ASR A2.1 - Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände
ASR A2.3 - Techn. Regeln für Arbeitsstätten: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
ASR A3.4/3 - Techn. Regeln für Arbeitsstätten: Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme
BGI 694 - Berufsgenossenschaftliche Information: Handlungsanleitung fĂĽr den Umgang mit Leitern und Tritten
DGUV - Neues Nummernsystem BGV und DGUV
DIN 67510 - lang nachleuchtende Produkte
DIN 4066 - Orientierung fĂĽr die Feuerwehr
DIN 2403 - Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff
DIN 2405 - Kennzeichnung von Rohrleitungen in Kälteanlagen und Kühleinrichtungen
DIN 4844 - Gestaltung von Sicherheitskennzeichen (seit Veröffentlichung der DIN EN ISO 7010 nur noch Restnorm)
DIN EN ISO 7010 - Sicherheitskennzeichnung
GefStoffV - Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen
ISO 3864 - Kennzeichnung fĂĽr internationale Betriebe
StVO - Ordnung und RĂĽcksichtnahme auf StraĂźen
ADR - Verpackungs- und Produktkennzeichen
WEEE - Verpackungs- und Produktkennzeichen
RoHS - Verpackungs- und Produktkennzeichen
GHS - System zur weltweiten Vereinheitlichung der Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen



Warn-, Verbots-, Gebots-, Brandschutz-, Rettungs-, Hinweis-, Hindernis-, Sicherheitsschilder
DIN EN ISO 7010:2012, DIN 4844 (seit Veröffentlichung der DIN EN ISO 7010 nur noch Restnorm), ISO 3864, BGV A 8, ASR A 1.3, ASR A 1.5/1.2, ASR A 2.3, ASR A 3.4/3, DIN 4066, BGI/GUV-I 510, DIN 33450.

Beschilderung auf Baustellen
ISO 3864, BGV A 8, BGV D 6 Transporte und überhängende Lasten
In Deutschland: gemäß der StVO § 22 und § 29
In Italien: Italienische Verkehrsverordnung, Art. 164 – Italienische Verordnung des Straßenverkehrsgesetzes Art. 192 - 361. Lesen Sie die Artikel zur Vorschrift: Klicken Sie hier

Transport von GefahrengĂĽter
ADR/RID (auf der Straße) – IATA/ICAO (in der Luft) – IMO/IMDG (auf See) entsprechend dem "A.D.R.-Abkommen" (Appendix A.9 des Anhanges A ADR) Z.02.01-5.2.1/01

Gefahrenstoffen
CLP/GHS und GefStoffV

Beschilderung fĂĽr Maschinen und Anlagen
ISO 3864-1 und 3864-2, ISO 11684, ANSI Z535, DIN EN ISO 7010, ASR A 1,3, DIN EN 60825-1:2015-07, DIN EN 60825-1:2008-05.

EG
Richtlinie 2004/108/EG für die elektromagnetische Verträglichkeit – Niederspannungsrichtlinie 73/23/EG

Aufkleber fĂĽr Rohrleitungen
DIN 2403

Aufkleber fĂĽr Verpackungen
ADR 2013, Gefahrenstoffen gemäß CLP/GHS-Verordnung und GefStoffV

Aufkleber fĂĽr Schaltkasten
Bezugsnormen DIN – BS – CEI – NF - ISO

Schiffsbeschilderung
- IMO-Resolution, ISO 24409-1:2010
- IMO-Resolution A.654 (16); Verordnung II-2.20 SOLAS-Konvention 1974: Brandschutzpläne

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